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Eine Vorfahrtfrage


Sonntagvormittag und schönes Wetter.

Genau die richtige Gelegenheit für Ruth Reh ihr neues E-Bike auszutesten. Noch schnell den Fahrradhelm aufgesetzt, die Handschuhe angezogen und los ging die Fahrt in Richtung des Nachbarortes Neudorf.

Toll, dass die Gemeinde vor einigen Jahren schon dafür sorgte, dass die beiden Dörfer, aber auch die umliegende Umgebung, Fahrradwege erhielten, die doch Sicherheit und deshalb ein schönes Radeln ermöglichen.

Mit Rückenwind kommt man tatsächlich besser voran. Ruth freut sich über die neue Anschaffung, war es doch früher mehr als beschwerlich, gerade die Moränenlandschaft zu bewältigen.

 

Vorbei an Obstplantagen und dann an den Feldern mit dem leuchtend gelben Raps.

Der Radweg verläuft parallel der Landstraße und wird manchmal von Auffahrten auf Feldwege unterbrochen. Oder besser müsste man sagen, der Feldweg kreuzt den Radweg.

Ruth genießt die Idylle und nähert sich einer solchen Auffahrtskreuzung. Dennoch konnte sie den Pkw, der auf der parallelen Landstraße seine Geschwindigkeit verringerte, wahrnehmen. Und gerade als Ruth die Auffahrtskreuzung überqueren wollte, fuhr der Pkw urplötzlich rechts in diesen Bereich hinein. Es kam zu einem Zusammenstoß.

Nur gut das Ruth einen Fahrradhelm trug. Sonst wäre der Sturz sicherlich mit schlimmen Folgen verbunden gewesen. So gab es nur ein paar Abschürfungen an den Knien, die natürlich auch sehr schmerzen. Und das neue E-Bike lag mit verbogener Vorderradgabel und Lenker im Straßengraben. Es war nicht mehr fahrbereit.

Auch die Fahrerin des Pkws, Karin Krähe, war erschrocken. Natürlich hatte sie den Unfall nicht gewollt, glaubte aber, im Recht zu sein. Ruth hätte doch warten müssen, ihr Pkw war doch gar nicht zu übersehen. Da es doch einen, wenngleich überschaubaren Personenschaden gab, rief sie die Polizei und der freundliche Beamte Bernd Bär nahm den Unfall auf. Personalien wurden ausgetauscht und Ruth hatte zwischenzeitlich ihren Ehemann erreicht, der sie mit seinem Kleintransporter abholte und dabei sogar das defekte Rad mitnehmen konnte.

 

Ein paar Tage später fand Ruth in ihrem Briefkasten ein Schreiben der Unfallgegnerin. Diese übermittelte einen Kostenvoranschlag für die Beseitigung des Schadens an ihrem Pkw. Und Ruth sollte versuchen, ihre Haftpflichtversicherung zu überzeugen, den Schaden auszugleichen.

Eigentlich wollte Ruth die Sache auf sich beruhen lassen, nun gab es aber dringenden Beratungsbedarf.

Das neue E-Bike musste repariert werden und auch diese Kosten lagen weit über 500,00 €. Ganz zu schweigen von ihren Beschwerden aus dem Unfall, die noch zehn Tage nach dem Ereignis besonders die Knie Schmerzen ließen.

 

Schnell war ein Termin beim Anwalt der Familie besorgt.

Der Sachverhalt wurde geschildert und Gerhard Gerechtigkeit wusste Rat.

„Gerade kürzlich hat das Landgericht Frankenthal in einem Urteil vom 24.03.2023 festgestellt, dass ein Autofahrer, der von einem Feldweg in eine Landstraße einbiegen will, die Vorfahrt des Verkehrs auf der Landstraße zu beachten hat. Dies gilt auch für das Hineinfahren in einem Feldweg. Wenn ein Autofahrer also diese Kreuzung überqueren will, hat er die Vorfahrt auf dem parallel zur Landstraße verlaufenden Radweg, wie in ihrem Fall, zu beachten.

In dem dortigen Fall, hat das Gericht eindeutig festgestellt, dass der Radweg ähnlich wie das Vorfahrtsrecht auf der Landstraße nicht getrennt, sondern vielmehr zugehörig zu der Landstraße zu bewerten ist. Selbst wenn der Radweg sich in einiger Entfernung von der Landstraße befindet, gibt es keine andere Beurteilung. Es komme nur auf die örtlichen Verhältnisse am Unfallort an.“

Schnell war man sich einig, dass die Unfallgegnerin auch Verursacherin war. Der Anwalt wies deren Forderung zurück und wandte sich parallel wegen der berechtigten Ansprüche seiner Mandantin an die Haftpflichtversicherung der Autofahrerin, um dort neben den Reparaturkosten auch einen angemessenen Schmerzensgeldbetrag einzufordern.

 

Nachzulesen Urteil des Landgerichtes Frankenthal (Pfalz) vom 24.03.2023, Az. 2 S 94/22





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