Alfred und Adele Amsel sind erschüttert. Sie trauen ihren Augen nicht. Soll das wirklich so
sein, dass ihr Vermieter Burkhard Bieber die Gasversorgung ihrer Wohnung einstellen darf,
da sich der Gaspreis für ihn um 500% erhöht hat?
Wie Hohn klingt es für Familie Amsel, dass ihr Vermieter auf alternative Möglichkeiten des Heizens und der Warmwasserversorgung hinweist.
„Sollten wir uns jetzt ganz viele Wasserkocher anschaffen, um ein wenig warmes Wasser zum
Waschen zu haben? Und was ist mit den gestiegenen Strompreisen?“, fragt sich Alfred.
„Und wie wollen wir die Wohnung warmhalten? Mit Teelichtern? Wir können doch auch auf
das Lüften nicht einfach verzichten.“ Auch Adele ist ratlos.
Zwei Monate gibt der Vermieter den Amsels noch Zeit. Danach gäbe es weder Heizung, noch warmes Wasser. Auch sein Hinweis, wenn es dann zu kalt werde, wird die Kommune schon für Wärmestuben sorgen, erschüttert die beiden betagten Mieter sehr.
Seit über 20 Jahren wohnen beide schon in ihrer kleinen, bescheidenen
Dreiraumwohnung und haben sich immer sehr wohl gefühlt. Die ganze Situation mit dem
Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine nimmt die beiden ohnehin sehr mit. Und nun nach einem arbeitsreichen Leben nicht einmal mehr wie üblich das warme Wasser und die warme Heizung im Winter nutzen zu dürfen, will ihnen einfach nicht in den Sinn. Ob auch ihre lieb gewonnenen Nachbarn, Siegfried und Sonja Sperber vom Vermieter einen Brief gleichen Inhalts erhalten haben, möchten beide nun doch wissen.
Sonja machte schnell ihre Wohnungstür auf, als die Amselfamilie klingelte. Auch Familie Sperber war mehr als erschrocken. "Das können wir uns doch nicht wirklich bieten lassen", war die einhellige Meinung. Schnell war ein Termin bei ihrem Anwalt Gerhard Gerechtigkeit vereinbart. Familie Amsel und Familie Sperber legten ihre Schreiben vom Vermieter Burkhard Bieber vor. Dieser hatte vor vier Jahren das Mehrfamilienhaus, in dem sich die Wohnungen der beiden Familien befinden, erworben. Und gleich gab es eine deftige Mieterhöhung. Auch damals hatte der Anwalt den Sachverhalt geprüft und die Erhöhung der monatlichen Miete eindämmen können.
Auch diesmal wusste Gerhard Gerechtigkeit Rat: „Vor kurzem habe ich eine Entscheidung des Amtsgerichtes Frankfurt am Main gelesen, das sich mit der aufgeworfenen Frage beschäftigte. Auch dort hatte der Vermieter die Gasversorgung einfach mit Hinweis auf die horrende Preissteigerung eingestellt. Das durfte er nicht! Die Mieter haben einen Anspruch auf die Wiederherstellung der Gasversorgung und dies hat das Gericht konsequenterweise im Rahmen einer einstweiligen Verfügung durch Beschluss entschieden. Die hohen Gaspreise rechtfertigen in keinem Fall, Ihnen die Versorgung mit Warmwasser und Heizung in Ihrer Wohnung zu unterbinden.
Wenn Sie mögen, werde ich Ihren Vermieter auffordern, sein Vorhaben zu revidieren und
ansonsten mit einer gerichtlichen Entscheidung drohen.“
Familie Amsel und Sperber waren damit einverstanden und gingen beruhigt, nach Kenntnis
über die Rechtslage, nach Hause.
Nachzulesen Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt am Main vom 26. Juli 2022, Az.: 33 C 2065/22
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